Neue Sperrbezirksverordnung gilt ab 1. Mai 2011

Quelle: Rodenkirchen.de
Enge Kooperation von Stadt Köln, Polizei und Bundeswehr bei der Umsetzung

Mit einer Erweiterung des Sperrbezirks im Kölner Süden will die Stadt Köln die zunehmenden Straßen- und Wohnwagenprostitution im Bereich Meschenich sowie Militärring/ Brühler Landstraße zum Schutz der Jugend und der Anwohnerschaft eindämmen und gleichzeitig deren Verlagerung in angrenzende Stadtbezirke verhindern. Dazu ist ab 1. Mai 2011 die Ausübung der Prostitution im bisherigen Sperrbezirk sowie im Bereich Meschenich verboten, überdies gilt für weite Teile des Kölner Südens ein entsprechendes temporäres Verbot von 6 bis 20 Uhr.

In seiner Sitzung am 7. April 2011 hatte der Rat der Stadt Köln die Bezirksregierung Köln gebeten, diese Sperrbezirkserweiterung vorzunehmen. Dieser Beschluss wurde von der Bezirksregierung Köln aufgenommen und mit einer Änderung der Sperrbezirksverordnung, die am 27. April 2011 im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht wurde, umgesetzt. Die neue Sperrbezirksverordnung tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.

Zur Umsetzung der neuen Regelungen setzen Stadt Köln, Polizei und Bundeswehr auf ein abgestimmtes Vorgehen: So werden die sich mit ihren Wohnwagen auf Privatgelände des Heeresamtes befindlichen Prostituierten ab heute gemeinsam angesprochen und über das künftig geltende Verbot informiert. Ebenso haben der städtische Ordnungsdienst und die Polizei damit begonnen, Prostituierte in den künftigen Sperrbezirken aufzusuchen und über die neuen Regelungen aufzuklären. Als Orientierungshilfe wird aussagekräftiges Kartenmaterial ausgegeben, auch ein Flyer mit Informationen in sieben Sprachen wird in Kürze verfügbar sein.

Die Polizei und der städtische Ordnungsdienst werden gemeinsam die Einhaltung der neuen Sperrbezirksverordnung an sieben Tagen in der Woche permanent überwachen.

Zunächst werden im Sperrbezirk angetroffene Prostituierte angesprochen und über die neuen Regelungen informiert. Später werden beim zweiten Antreffen auch die Personalien aufgenommen und ein Platzverweis erteilt. Zeigt sich, dass diesem Platzverweis nicht gefolgt wird, kann die Prostitutierte in Gewahrsam genommen werden. Daneben wird dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das beim ersten Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 250 EUR zur Folge hat. Beim Vorliegen dreier Anzeigen kann die Polizei ein Strafverfahren einleiten.

Die Stadtverwaltung hat ferner für die nächste Ratssitzung einen Vorschlag zur Änderung der Kölner Straßenordnung vorbereitet. Bei entsprechender Beschlussfassung kann dann auch gegen die Freier in den Bereichen der Sperrbezirke im Kölner Süden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, bei dem ein Bußgeld droht.

Für die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit dem neuen Sperrbezirk richtet die Stadt Köln ab 1. Mai 2011 ein E-Mail-Postfach unter sperrbezirk@stadt-koeln.de ein. Telefonisch nimmt die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung und Beschwerden unter 0221/221-32000 entgegen.

Beschwerden ab 01.05.2011 unter:

E-Mail-Postfach: 

                       sperrbezirk@stadt-koeln.de

Telefonisch:                 0221/221-32000

Sperrbezirk:  (hier klicken)

 

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Datum: Freitag, 29. April 2011 14:11
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