Bezirksregierung Köln genehmigt Neubau der Ortsumgehung B 51n Köln-Meschenich

Mit der nachfolgenden Presseerklärung der Bezirksregierung vom 20.02.2018 ist ein weiterer Schritt in Richtung Realisierung der Ortsumgehung getan (Der im Text angesprochene Link funktioniert leider noch nicht):

„Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplante Ortsumgehung Köln-Meschenich genehmigt. Der regionale und überregionale Verkehr kann somit zukünftig westlich um Meschenich geleitet und die Ortschaft vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Geplant ist die B 51neu über einen Knotenpunkt in Form eines halben Kleeblattes mit Hauptfahrtrichtung zur B 51alt zu führen. Weiterhin hat der Landesbetrieb ein neues Konzept für die Kompensationsmaßnahmen erstellt. Unter anderem sieht dieses Konzept vor, die Artenschutz-Maßnahme (Ausgleichsfläche für den Bodenbrüter Feldlerche) im Flurbereinigungsverfahren in einen abgestimmten Suchraum zu versetzen, um der Landwirtschaft Flächen westlich von Meschenich zurückzugeben.

Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zeit vom 12. bis einschließlich 23. März 2018 in den vom Vorhaben betroffenen Städten Brühl, Hürth und Köln eingesehen werden. Zeit und Ort der Offenlage haben die Städte bekanntgegeben. Den Einwenderinnen und Einwendern wird der Beschluss per Post zugestellt. Auch können die Unterlagen über nachfolgenden Link eingesehen werden.

Da für das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, können die Planfeststellungsunterlagen ebenfalls auf dem zentralen Internetportal www.uvp.nrw.de abgerufen werden.“

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Datum: Mittwoch, 21. Februar 2018 1:25
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